Aufgabenstellung der Diskriminanzalyse
Ziel des Verfahrens ist die Analyse von Gruppenunterschieden. Die Grundlage bildet eine Stichprobe, die sich eindeutig in Gruppen unterteilen lässt. Für jedes Mitglied dieser Stichprobe muss die Information hinsichtlich einer Reihe von Merkmalen vorliegen.
Die Diskriminanzalyse klärt nun zum einen, ob sich die Gruppen hinsichtlich dieser Merkmale signifikant unterscheiden. Sie liefert Kennwerte dafür, welche Merkmale insbesondere zur Unterscheidung der Gruppen geeignet sind. Die Gruppen lassen sich hinsichtlich dieser Merkmale beschreiben und positionieren.
Das Verfahren ermöglicht es weiterhin, Personen zu klassifizieren, deren Gruppenzugehörigkeit bisher unbekannt ist. So ist es z.B. möglich, bei Mailing-Aktionen aufgrund von Stammdaten gezielt solche Personen anzusprechen, deren Antwort-Wahrscheinlichkeit hoch ist. Oder bei Befragungen können die Teilnehmer nach ihrer Zugehörigkeit zu Segmenten (Clustern) quotiert werden, wenn die notwendigen Merkmalsinformationen in einem Screening-Fragebogen erhoben werden.
Voraussetzungen
Die beschreibenden Merkmale müssen metrisch skaliert sein. Mindestens doppelt so viele Fälle mit bekannter Gruppenzuordnung wie Merkmalsvariablen müssen vorhanden sein.
Die Anzahl der Gruppen sollte die Anzahl der Merkmale nicht überschreiten.
Falls Fälle mit unbekannter Gruppenzugehörigkeit klassifiziert werden sollen (z.B. durch ein Screening-Interview), ist es wichtig, dass diese aus der gleichen Grundgesamtheit stammen wie die Analyse-Fälle.